Ein Bußgeldbescheid stellt eine behördliche Entscheidung über eine Ordnungswidrigkeit dar, etwa bei Geschwindigkeitsverstößen, Parkvergehen, Handy am Steuer, Rotlichtverstößen oder Abstandsüberschreitungen. Die Rechtsgrundlagen für einen Bußgeldbescheid sind im Wesentlichen im OWiG sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und anderen spezifischen Gesetzen verankert. Die Behörde, die für die Ahnung der Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, muss die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dabei sind die Aspekte der Beweiserhebung, Ermessensausübung und die formale Gestaltung des Bescheides zu beachten. Es gibt jedoch rechtliche Möglichkeiten, sich gegen einen solchen Bescheid zu wehren.
1. Einspruch einlegen
Die wichtigste Möglichkeit ist, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung geschehen (§ 67 OWiG). Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Ein Anwalt kann den Einspruch so gestalten, dass alle relevanten Aspekte und mögliche Fehler des Bescheids hervorgehoben werden. Typische Fehlerquellen sind beispielsweise ungenaue oder falsche Angaben zur Tat oder fehlerhafte Berechnungen des Bußgeldes.
2. Akteneinsicht und Überprüfung der Beweismittel
Nach Einlegung des Einspruchs prüft ein Anwalt durch Akteneinsicht die Beweislage. Insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen oder Abstandsverletzungen sind die Messverfahren oft ein zentraler Ansatzpunkt. Es wird überprüft, ob die verwendeten Messgeräte korrekt geeicht und aufgestellt wurden. Auch die Schulung der Beamten, die Messung durchgeführt haben, kann relevant sein. Ein Messfehler kann zur Aufhebung des Bescheids führen.
3. Formelle Fehler und Verjährung
Ein weiterer Ansatzpunkt sind formelle Fehler. Dabei wird untersucht, ob alle formalen Anforderungen erfüllt sind, wie die ordnungsgemäße Zustellung des Bescheids und die korrekte Beschreibung der Ordnungswidrigkeit. Zudem muss der Bescheid klar die Rechtsfolgen nennen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot). Auch die Verjährung spielt eine Rolle: Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Wurde diese Frist überschritten, kann der Bescheid angefochten werden.
4. Gerichtsverhandlung
Kommt es nach dem Einspruch zu einer Gerichtsverhandlung, vertritt der Anwalt den Betroffenen vor dem Amtsgericht. Dabei können Beweismittel infrage gestellt, Messfehler aufgezeigt oder Zeugenvernehmungen hinterfragt werden. Auch Widersprüche in den Beweisen oder die Nichtberücksichtigung von entlastenden Umständen können eine Rolle spielen. Eine erfolgreiche Verteidigung kann zur Aufhebung oder zumindest zur Reduzierung des Bußgeldes führen. Auch das Fahrverbot kann unter Umständen abgewendet oder verkürzt werden.
Soweit Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder sogar einen Bußgeldbescheid erhalten haben sollten, unterstützen wir Sie gerne.