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Kfz-Gutachter

Unfallgutachten: Ihr Recht, Ihr Gutachter, Ihr Geld.

Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Und wenn Versicherungen Gutachten oder Honorare kürzen, setzen wir durch, was zusteht.

Nach dem Unfall: Sie wählen den Gutachter

Waren Sie nicht schuld am Unfall, dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten des Gutachtens gehören zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss.

Das Gutachten ist das wichtigste Beweismittel der Schadensregulierung. Es hält nicht nur die Reparaturkosten fest, sondern alles, was Ihnen außerdem zusteht – von der Wertminderung bis zum Nutzungsausfall.

Gutachten eines Sachverständigen

  • Unabhängiger Sachverständiger, den Sie selbst beauftragen
  • Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Merkantile Wertminderung
  • Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Fotos und Beschreibung des Schadens als Beweis, auch für ein späteres Gerichtsverfahren
  • Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung

Kostenvoranschlag der Werkstatt

  • Nur die voraussichtlichen Reparaturkosten
  • Keine Wertminderung, kein Wiederbeschaffungs- oder Restwert
  • Keine verlässliche Angabe zur Ausfalldauer
  • Kaum Beweiswert, wenn die Versicherung den Schaden bestreitet
  • Ausreichend vor allem bei kleinen Schäden

Warum nicht der Gutachter der Versicherung?

Bietet die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen an, müssen Sie das nicht annehmen. Ihr Gutachter arbeitet in Ihrem Auftrag. Ein Gutachter oder Prüfbericht der Versicherung entsteht im Auftrag derjenigen, die zahlen soll – in der Praxis führt das häufig zu niedrigeren Stundensätzen, einer geringeren Wertminderung oder einem kürzeren Nutzungsausfall.

Ausnahme: kleine Schäden

Bei sehr kleinen Schäden – die Rechtsprechung zieht die Grenze meist bei etwa 700 bis 750 Euro Reparaturkosten – genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Die Kosten eines vollständigen Gutachtens werden dann oft nicht erstattet. Ob Ihr Schaden darunter liegt, lässt sich häufig erst nach einem Blick auf das Fahrzeug sagen. Im Zweifel sprechen Sie uns an.

Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich bei uns, bevor Sie Formulare der gegnerischen Versicherung ausfüllen. Fatma Kurt, Fachanwältin für Verkehrsrecht, und unser Team Schadenregulierung kümmern sich um die vollständige Abwicklung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.

Für Kfz-Sachverständige

Wir setzen durch, was Versicherungen kürzen.

Sie erstellen ein sauberes Gutachten – und trotzdem zahlt die Versicherung nur einen Teil. Das geht zu Lasten Ihres Honorars und Ihrer Kunden. Typische Kürzungen:

Honorar

Das Grundhonorar wird unter Verweis auf hauseigene Tabellen gekürzt, obwohl Sachverständige ihr Honorar grundsätzlich frei kalkulieren dürfen.

Nebenkosten

Fahrt-, Foto-, Schreib- und Portokosten oder die Restwertermittlung werden gestrichen, obwohl sie zu den erstattungsfähigen Gutachterkosten gehören können.

„Bagatellschaden“

Die Erstattung des Gutachtens wird mit dem Hinweis abgelehnt, ein Kostenvoranschlag hätte genügt – auch dann, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Prüfberichte

Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten werden per Prüfbericht pauschal reduziert, meist ohne technische Begründung.

Wertminderung und Ausfall

Die ermittelte Wertminderung wird angezweifelt, die Reparaturdauer verkürzt und damit der Nutzungsausfall oder die Mietwagenkosten.

„Zu teuer“

Es heißt, ein anderer Sachverständiger wäre günstiger gewesen – dabei muss der Geschädigte vor der Beauftragung keinen Preisvergleich anstellen.

Was wir für Sie übernehmen

  • Wir machen die Ansprüche Ihrer Kunden vollständig geltend, einschließlich Ihrer Gutachterkosten.
  • Die Korrespondenz mit der Versicherung liegt bei uns – von der Schadensmeldung bis zur Zahlung.
  • Gegen Kürzungen gehen wir vor, wenn nötig auch vor Gericht.
  • Für Ihre Kunden entstehen bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel keine Anwaltskosten, sie trägt die gegnerische Versicherung.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 1

    Kontakt

    Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir besprechen, wie die Zusammenarbeit für Sie am einfachsten läuft.

  2. 2

    Unterlagen

    Sie senden uns Gutachten, Rechnung und die Vollmacht Ihres Kunden digital zu. Wir prüfen sie sofort.

  3. 3

    Regulierung

    Wir melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung an und setzen die Ansprüche durch.

  4. 4

    Abschluss

    Sie und Ihr Kunde erfahren jederzeit den Stand. Zum Schluss erhalten Sie eine nachvollziehbare Abrechnung.

Unfall gehabt oder Gutachten gekürzt?

Schildern Sie uns kurz den Fall – wir melden uns schnell zurück und sagen Ihnen, wie wir helfen können.