Warum nicht der Gutachter der Versicherung?
Bietet die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen an, müssen Sie das nicht annehmen. Ihr Gutachter arbeitet in Ihrem Auftrag. Ein Gutachter oder Prüfbericht der Versicherung entsteht im Auftrag derjenigen, die zahlen soll – in der Praxis führt das häufig zu niedrigeren Stundensätzen, einer geringeren Wertminderung oder einem kürzeren Nutzungsausfall.
Ausnahme: kleine Schäden
Bei sehr kleinen Schäden – die Rechtsprechung zieht die Grenze meist bei etwa 700 bis 750 Euro Reparaturkosten – genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Die Kosten eines vollständigen Gutachtens werden dann oft nicht erstattet. Ob Ihr Schaden darunter liegt, lässt sich häufig erst nach einem Blick auf das Fahrzeug sagen. Im Zweifel sprechen Sie uns an.
Ihr nächster Schritt
Melden Sie sich bei uns, bevor Sie Formulare der gegnerischen Versicherung ausfüllen. Fatma Kurt, Fachanwältin für Verkehrsrecht, und unser Team Schadenregulierung kümmern sich um die vollständige Abwicklung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.