Ihr Anspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsratsmitglieder dürfen an Schulungen teilnehmen, die Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit vermitteln. Für die Dauer der Schulung sind sie von der Arbeit freigestellt, das Arbeitsentgelt läuft weiter. Die Seminargebühr sowie Reise- und Übernachtungskosten trägt der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG), soweit sie angemessen sind.
Entscheidend ist, dass die Schulung erforderlich ist. Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht gilt für neu gewählte Mitglieder in aller Regel als erforderlich. Für Spezialthemen braucht es einen konkreten Anlass im Betrieb, etwa eine geplante Umstrukturierung oder ein neues System zur Arbeitszeiterfassung.
Offene Seminare
In offenen Seminaren lernen Betriebsratsmitglieder aus verschiedenen Unternehmen gemeinsam. Das hat einen Vorteil, den eine Schulung im eigenen Haus nicht bietet: Sie erfahren, wie andere Gremien mit denselben Fragen umgehen.
Welche Themen und Termine aktuell geplant sind, schicken wir Ihnen gern zu. Schreiben Sie uns kurz, für welches Thema und für wie viele Mitglieder Ihres Gremiums Sie Plätze suchen.
So läuft die Anmeldung
Damit der Arbeitgeber die Kosten übernehmen muss, hält der Betriebsrat vier Schritte ein:
- 1. Seminar auswählen: Thema und Termin festlegen; die Unterlagen dazu schicken wir Ihnen.
- 2. Beschluss fassen: Der Betriebsrat beschließt in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung, wer an welchem Seminar teilnimmt.
- 3. Arbeitgeber informieren: Teilnahme und zeitliche Lage rechtzeitig mitteilen. Zustimmen muss der Arbeitgeber nicht.
- 4. Anmelden: verbindlich per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Wichtig ist der Beschluss des Betriebsrats vor dem Seminar. Fehlt er, muss der Arbeitgeber die Kosten nicht übernehmen.