So rechnet der Bußgeldrechner
Der Rechner zeigt die Regelsätze des Bußgeldkatalogs, der seit dem 9. November 2021 gilt. Behörden und Gerichte können davon abweichen, etwa bei Vorsatz, bei Voreintragungen oder in besonderen Fällen. Für Lkw, Busse und Fahrzeuge mit Anhänger gelten eigene, höhere Sätze.
Bis 55 Euro erhalten Sie ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren. Darüber kommt ein Bußgeldbescheid: Hinzu kommen eine Gebühr von 5 Prozent, mindestens 25 Euro, und Auslagen von meist 3,50 Euro.
Punkte und Fahrverbot
Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Ein Punkt wird nach zweieinhalb Jahren gelöscht, zwei Punkte nach fünf Jahren. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Hatten Sie in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot und ist auch bis zur Entscheidung keins dazugekommen, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte früh mit uns sprechen: In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld abwenden.
Einspruch: zwei Wochen Zeit
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Messungen sind nicht immer fehlerfrei, und oft lohnt ein Blick in die Ermittlungsakte. Ob sich der Einspruch lohnt, prüfen wir gern – eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel.
Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.