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Kündigungsschutzklage · Düsseldorf

Kündigungsschutzklage in Düsseldorf: Ihre Rechte, unser Handwerk.

Mit der Kündigungsschutzklage wehren Sie sich gegen eine unwirksame Kündigung – und schaffen die Grundlage für eine starke Abfindungsverhandlung. Wir führen das Verfahren für Sie, von der Klageschrift bis zum Vergleich oder Urteil.

So läuft eine Kündigungsschutzklage ab

Nach Eingang der Klage setzt das Arbeitsgericht Düsseldorf zügig einen Gütetermin an – meist innerhalb weniger Wochen. Dort loten die Parteien mit dem Gericht eine Einigung aus; sehr viele Verfahren enden hier bereits mit einem Vergleich, häufig inklusive Abfindung und Zeugnisregelung.

Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin vor der voll besetzten Kammer. Dort wird über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden. Wir bereiten beide Termine akribisch vor und verhandeln konsequent in Ihrem Interesse.

Ihre Erfolgsaussichten

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, trägt der Arbeitgeber die Beweislast für den Kündigungsgrund. Viele Kündigungen scheitern an der Sozialauswahl, an der Betriebsratsanhörung oder schlicht an fehlenden Nachweisen.

  • Gütetermin: Schnelle, oft wirtschaftlich attraktive Lösung per Vergleich.
  • Kammertermin: Streitige Entscheidung – mit gut vorbereiteter Argumentation.
  • Weiterbeschäftigung oder Abfindung: Wir verfolgen das Ziel, das zu Ihrer Lebensplanung passt.

Frist nicht verpassen: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht-Baustein übernimmt diese Kosten in der Regel vollständig. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und legen alle Kosten vorab transparent offen.

Häufige Fragen

FAQ: Kündigungsschutzklage


Der Gütetermin findet meist wenige Wochen nach Klageeingang statt. Endet das Verfahren dort mit einem Vergleich, ist Ihr Fall oft in 4–8 Wochen erledigt. Bis zu einem streitigen Urteil im Kammertermin können mehrere Monate vergehen.

Zum Gütetermin ist Ihr persönliches Erscheinen in der Regel nicht zwingend, wenn wir Sie vertreten. Wir besprechen vorab, was sinnvoll ist.

Nein – aber die Klage ist das wichtigste Druckmittel, um eine Abfindung zu verhandeln. Arbeitgeber zahlen, um Prozessrisiko und Weiterbeschäftigung zu vermeiden.

Kündigungsschutzklage: Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig zurück und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir Ihnen helfen können.