So läuft eine Kündigungsschutzklage ab
Nach Eingang der Klage setzt das Arbeitsgericht Düsseldorf zügig einen Gütetermin an – meist innerhalb weniger Wochen. Dort loten die Parteien mit dem Gericht eine Einigung aus; sehr viele Verfahren enden hier bereits mit einem Vergleich, häufig inklusive Abfindung und Zeugnisregelung.
Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin vor der voll besetzten Kammer. Dort wird über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden. Wir bereiten beide Termine akribisch vor und verhandeln konsequent in Ihrem Interesse.
Ihre Erfolgsaussichten
Gilt das Kündigungsschutzgesetz, trägt der Arbeitgeber die Beweislast für den Kündigungsgrund. Viele Kündigungen scheitern an der Sozialauswahl, an der Betriebsratsanhörung oder schlicht an fehlenden Nachweisen.
- Gütetermin: Schnelle, oft wirtschaftlich attraktive Lösung per Vergleich.
- Kammertermin: Streitige Entscheidung – mit gut vorbereiteter Argumentation.
- Weiterbeschäftigung oder Abfindung: Wir verfolgen das Ziel, das zu Ihrer Lebensplanung passt.
Frist nicht verpassen: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht-Baustein übernimmt diese Kosten in der Regel vollständig. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und legen alle Kosten vorab transparent offen.