KANZLEITORSTEN THIEL 0211 690 280 00Erstberatung
Arbeitszeugnis · Düsseldorf

Ihr Arbeitszeugnis entscheidet mit über Ihre Zukunft.

Sie haben Anspruch auf ein wahres und zugleich wohlwollendes Zeugnis. Die berüchtigte „Zeugnissprache“ versteckt Kritik hinter freundlichen Formulierungen – wir entschlüsseln sie und setzen Korrekturen durch.

Worauf Sie Anspruch haben

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das Leistung und Verhalten bewertet (§ 109 GewO). Es muss wohlwollend formuliert sein und darf Ihr berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren.

Typische Streitpunkte sind die Gesamtnote („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut), fehlende Dankes- und Bedauernsformel, Auslassungen wichtiger Tätigkeiten und versteckte Codes.

So gehen wir vor

  • Analyse: Wir prüfen Ihr Zeugnis Satz für Satz auf Codes, Auslassungen und Abwertungen.
  • Korrekturverlangen: Wir formulieren konkrete Änderungen und fordern den Arbeitgeber zur Berichtigung auf.
  • Durchsetzung: Notfalls klagen wir Ihren Zeugnisanspruch vor dem Arbeitsgericht ein – oder sichern ihn im Rahmen eines Vergleichs.
Häufige Fragen

FAQ: Arbeitszeugnis


Der Ausgangspunkt der Rechtsprechung ist eine durchschnittliche Bewertung („zur vollen Zufriedenheit“). Wollen Sie eine bessere Note, müssen Sie überdurchschnittliche Leistungen darlegen – wollen Ihr Arbeitgeber eine schlechtere, muss er das beweisen.

Grundsätzlich ja, aber warten Sie nicht zu lange: Tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können den Anspruch verfallen lassen.

Arbeitszeugnis: Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig zurück und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir Ihnen helfen können.