Worauf Sie Anspruch haben
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das Leistung und Verhalten bewertet (§ 109 GewO). Es muss wohlwollend formuliert sein und darf Ihr berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Typische Streitpunkte sind die Gesamtnote („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut), fehlende Dankes- und Bedauernsformel, Auslassungen wichtiger Tätigkeiten und versteckte Codes.
So gehen wir vor
- Analyse: Wir prüfen Ihr Zeugnis Satz für Satz auf Codes, Auslassungen und Abwertungen.
- Korrekturverlangen: Wir formulieren konkrete Änderungen und fordern den Arbeitgeber zur Berichtigung auf.
- Durchsetzung: Notfalls klagen wir Ihren Zeugnisanspruch vor dem Arbeitsgericht ein – oder sichern ihn im Rahmen eines Vergleichs.