Für Betriebsräte
Ein Betriebsrat, der seine Rechte kennt, verhandelt auf Augenhöhe. Wir unterstützen Gremien und Vorsitzende bei der täglichen Arbeit und in schwierigen Verhandlungen:
- Mitbestimmung durchsetzen: Arbeitszeit, Überstunden, Dienstpläne, technische Überwachung und Entlohnungsgrundsätze (§ 87 BetrVG).
- Betriebsvereinbarungen: entwerfen, prüfen und verhandeln – von der Arbeitszeit bis zum mobilen Arbeiten.
- Personelle Maßnahmen: Einstellung, Versetzung und Eingruppierung (§ 99 BetrVG), Anhörung vor Kündigungen (§ 102 BetrVG).
- Betriebsänderung: Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln, wenn Abteilungen schließen oder Stellen wegfallen.
- Einigungsstelle und Arbeitsgericht: Wir vertreten den Betriebsrat, wenn eine Einigung mit dem Arbeitgeber scheitert.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber: Nach § 40 BetrVG übernimmt er die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit, auch für einen Anwalt. Wichtig ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, bevor er uns beauftragt. Wie das in Ihrem Fall läuft, klären wir vorab mit Ihnen.
Für Arbeitgeber
Fehler im Umgang mit dem Betriebsrat werden teuer: Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung ist unwirksam, eine Maßnahme ohne die nötige Mitbestimmung kann der Betriebsrat gerichtlich stoppen lassen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Entscheidungen Bestand haben:
- Anhörung und Zustimmung: Anhörung vor Kündigungen (§ 102 BetrVG) und Zustimmung zu Einstellung und Versetzung (§ 99 BetrVG) rechtssicher vorbereiten.
- Betriebsvereinbarungen: verhandeln und so formulieren, dass sie im Alltag funktionieren.
- Umstrukturierung: Betriebsänderung planen, Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln.
- Konflikte: Einigungsstelle, Zustimmungsersetzung und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Beide Seiten kennen – nie beide Seiten vertreten
Weil wir Betriebsräte und Arbeitgeber beraten, wissen wir, wie die andere Seite denkt und verhandelt. In derselben Sache vertreten wir selbstverständlich nie beide Seiten; mögliche Interessenkonflikte prüfen wir vor jedem Mandat.
Für Betriebsratsmitglieder bieten wir außerdem offene Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG an.