KANZLEITORSTEN THIEL 0211 690 280 00Erstberatung
Aufhebungsvertrag · Düsseldorf

Aufhebungsvertrag: Erst prüfen lassen, dann unterschreiben.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine saubere Lösung sein – oder ein teurer Fehler. Einmal unterschrieben, ist er kaum noch rückgängig zu machen. Lassen Sie ihn vorher von uns prüfen.

Die größten Risiken im Aufhebungsvertrag

Arbeitgeber bieten Aufhebungsverträge nicht ohne Grund an: Sie ersparen sich Kündigungsschutz, Fristen und Prozessrisiko. Was für den Arbeitgeber gut ist, muss für Sie noch lange nicht passen.

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Bis zu 12 Wochen ohne ALG I, wenn der Vertrag falsch gestaltet ist.
  • Zu niedrige Abfindung: Das erste Angebot ist selten das beste – oft ist deutlich mehr verhandelbar.
  • Zeugnis & Freistellung: Ohne klare Regelung verschenken Sie wichtige Ansprüche.
  • Verzichtklauseln: Pauschale Abgeltungsklauseln können Boni, Überstunden und Urlaubsansprüche kosten.

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen: Niemand kann Sie zwingen, einen Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Ein seriöses Angebot hält auch ein paar Tage.

Was wir für Sie tun

Wir prüfen den Entwurf vollständig – von der Abfindungshöhe über Beendigungszeitpunkt und Freistellung bis zur Zeugnisnote – und verhandeln nach, wo es sich lohnt. Dabei haben wir auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen im Blick, insbesondere die Sperrzeit.

Oft gilt: Wer den Aufhebungsvertrag ablehnt und es auf die Kündigung ankommen lässt, verhandelt anschließend aus einer stärkeren Position. Ob das in Ihrem Fall der bessere Weg ist, sagen wir Ihnen ehrlich.

Häufige Fragen

FAQ: Aufhebungsvertrag


Grundsätzlich nein – ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Nur in engen Ausnahmefällen (z. B. widerrechtliche Drohung) kommt eine Anfechtung in Betracht. Deshalb: unbedingt vor der Unterschrift prüfen lassen.

Nein. Mit der richtigen Gestaltung – etwa Einhaltung der Kündigungsfrist und drohender betriebsbedingter Kündigung mit angemessener Abfindung – lässt sich die Sperrzeit regelmäßig vermeiden.

Aufhebungsvertrag: Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns kurzfristig zurück und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir Ihnen helfen können.