Vom Mahnschreiben bis zum Titel
Wir prüfen Ihre Forderung, mahnen anwaltlich und beantragen bei Bedarf den gerichtlichen Mahnbescheid – der schnellste und günstigste Weg zu einem vollstreckbaren Titel. Widerspricht der Schuldner, führen wir das streitige Verfahren.
- Anwaltliches Mahnschreiben: Deutlich höhere Zahlungsquote als bei eigenen Mahnungen.
- Gerichtliches Mahnverfahren: Mahn- und Vollstreckungsbescheid ohne mündliche Verhandlung.
- Zwangsvollstreckung: Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft.
Verzugskosten trägt der Schuldner
Befindet sich der Schuldner in Verzug, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich erstatten – einschließlich der Anwaltskosten. Ihr wirtschaftliches Risiko bleibt damit überschaubar.