Nach einem Verkehrsunfall steht häufig Aussage gegen Aussage. Gerade bei einem Zusammenstoß an einer Kreuzung, einem Spurwechsel, beim Abbiegen oder auf einem Parkplatz fehlen oft neutrale Zeugen. Dashcam-Aufnahmen können in solchen Fällen entscheidend sein. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine Videoaufnahme aus dem Straßenverkehr vor Gericht überhaupt verwendet werden darf.
Was die Gerichte abwägen
Grundsätzlich kann eine Dashcam-Aufnahme im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das gilt insbesondere dann, wenn sie den konkreten Unfallhergang dokumentiert und ohne die Aufnahme kaum aufzuklären wäre, wer den Unfall verursacht hat. Die Gerichte nehmen regelmäßig eine Abwägung vor: Auf der einen Seite steht das Interesse des Unfallgeschädigten, seine Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Auf der anderen Seite stehen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen.
Allein der Umstand, dass eine Aufnahme datenschutzrechtlich problematisch sein kann, führt deshalb nicht automatisch dazu, dass das Video im Prozess unberücksichtigt bleiben muss. Für die Haftungsfrage kann die Aufnahme dennoch von erheblicher Bedeutung sein. Sie kann beispielsweise zeigen, welche Ampelphase galt, ob ein Fahrzeug die Spur wechselte, ob der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten wurde oder wie sich ein Unfall auf einem Parkplatz tatsächlich ereignete.
Datenschutz: Worauf es bei der Aufzeichnung ankommt
Datenschutzrechtlich kritisch ist vor allem eine dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens. Wer andere Verkehrsteilnehmer fortlaufend filmt und die Daten langfristig speichert, greift in deren Rechte ein. Besser ist eine Kameraeinstellung, bei der die Aufnahmen nach kurzer Zeit automatisch überschrieben werden und nur im Fall eines Unfalls oder einer starken Erschütterung gesichert werden. Auch eine Speicherung lediglich der letzten Minuten vor und nach dem Unfall kann datenschutzrechtliche Risiken deutlich reduzieren.
Nach dem Unfall: Aufnahme richtig sichern
Nach einem Unfall sollte die Aufnahme unverzüglich gesichert und nicht nachträglich bearbeitet werden. Wichtig ist außerdem, die Originaldatei aufzubewahren. Schnitte, nachträgliche Veränderungen oder eine bloße Bildschirmaufnahme können den Beweiswert erheblich beeinträchtigen. Ergänzend sollten Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Schäden, Bremsspuren und gegebenenfalls Verkehrszeichen fotografiert werden. Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls festgehalten werden.
Fazit
Eine Dashcam ersetzt keine sorgfältige Unfallaufnahme, kann bei einem streitigen Unfallhergang aber den entscheidenden Unterschied machen. Wer als Unfallgeschädigter eine Aufnahme besitzt oder von einer solchen Aufnahme weiß, sollte frühzeitig prüfen lassen, wie sie zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen eingesetzt werden kann. Dies betrifft insbesondere Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und die Haftungsquote.